Einrichtungsleiterin: Frau Asmara Morvay
Telefon: (034632) 313-19 oder 313-0
E-Mail: leitung.kujh-muecheln(at)awo-saalekreis.de
Konzeptioneller Grundgedanke
Die Inobhutnahme ist eine Krisenintervention und keine Hilfe zur Erziehung. Sie dient der kurzfristigen Klärung von Problemlagen. Das nach § 87 SGB VIII zuständige Jugendamt hat mit dem Heimatjugendamt und den Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten unverzüglich zu klären, welche Maßnahmen zur Beendigung der Inobhutnahme erforderlich sind. Eine bereits bestehende Hilfe zur Erziehung schließt eine Inobhutnahme nicht aus. Sie kann im Rahmen des Klärungsprozesses zu einer Neuorientierung beitragen. Sobald die der Inobhutnahme zugrunde liegenden Probleme geklärt sind und zwischen allen Beteiligten für das Kind oder den Jugendlichen akzeptable Perspektiven entwickelt wurden, ist die Inobhutnahme zu beenden.
Ziele
Die Inobhutnahme hat gleichwohl sozialpädagogische Inhalte. Die (kurzfristige) vorläufige Unterbringung dient der Gefahrenabwehr und hat zum Ziel, das Kind oder den Jugendlichen über seine Situation zu beraten und ihm Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dies setzt eine fachlich qualifizierte Problemklärung ebenso voraus, wie die planvolle und zielgerichtete Entwicklung von Ansätzen für neue Perspektiven. Die "vorläufige Unterbringung" geht damit deutlich über eine Verwahrung hinaus.
Kapazität
2 Plätze für Kinder im Alter von 0 - 18 Jahren
Schwerpunkte
Persönlichkeitsentwicklung / Sozialverhalten
Hilfesuchende erhalten durch Aufbau von Vertrauen und Schaffen von Rückzugsmöglichkeiten Gelegenheit, zur Ruhe zu kommen und das Erlebte sowie die aktuelle Situation zu verarbeiten.
Gesundheitliche Fürsorge
Große Aufmerksamkeit gilt der Feststellung des gesundheitlichen Zustandes des Kindes/des Jugendlichen, insbesondere mit Blick auf größere Erkrankungen oder körperliche und seelische Gewaltanwendung. Bei Erkrankung und Verdachtsmomenten erfolgt umgehend eine Vorstellung bei einem Arzt. Im Falle einer spezifischen Problemlage wird an entsprechende Beratungsdienste vermittelt.
Schulische und berufliche Förderung
Schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen wird der weitere Schulbesuch ermöglicht. Bemühungen zur Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit bezüglich einer Ausbildungsberatung oder der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis werden unterstützt. Bereits vorhandene Angebote und Hilfsstrukturen werden aufrechterhalten, bzw. für deren Vernetzung gesorgt.