Die Betreuung in einer der Hilfeformen und Angebote unserer Einrichtung basiert auf den folgenden Rechtsregelungen:
- § 27 SGB VIII (als Grundlage für den individuellen Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen)
- §§ 19 SGB VIII (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder)
- §§ 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform)
- §§ 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)
- §§ 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)
Die Aufnahmeentscheidung und die Finanzierung der Hilfen erfolgen in der Regel durch das zuständige Jugendamt.