Frau Kerstin Ackermann (Heilpädagogin)
Tel.: (034603) 32653
Fax: (034603) 539946
Mobil: 0171 / 6815081
Mail: ambulantehilfen(at)awo-saalekreis.de
Aufnahme
Die Installation der SPFH erfolgt auf Anfrage des zuständigen Jugendamtes und wird nach Rücksprache im Team unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfes entschieden.
Betreuungszeit
Kernarbeitszeit: Montag bis Freitag von 8.00 – 17.00 Uhr
In akuten Krisensituationen wird auch außerhalb der Geschäftszeiten unmittelbar Hilfe geleistet. Die Erreichbarkeit einer Betreuerin ist durch unser Diensthandy, dessen Nummer jede betreute Familie zu Hilfebeginn erhält, abgesichert.
Ziel der pädagogischen Arbeit / Betreuungsumfang
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie (§31 SGBVIII).
Die SPFH leistet ambulante Erziehungshilfe, vorwiegend im Binnenraum der Familie.
Der Umfang des Hilfsangebotes orientiert sich an der im Hilfeplan vereinbarten Fachleistungsstundenanzahl.
Gesetzliche Grundlagen §§ 27 , 28, 30, 31, 35, 41 SGB VIII
Alle aufgeführten Hilfen ergeben sich hierbei gemäß § 36 Abs.2 SGB VIII aus der konkreten Hilfeplanung, an der sich die ambulante Familienhilfe beteiligt.