AWO Saalekreis

Heilpädagogische Kleinwohngruppe Niemberg

Name und Anschrift der Wohngruppen

Heilpädagogische Kleinwohngruppe Niemberg

Neue Siedlung 38
06188 Landsberg OT Niemberg

Tel./Fax: 034604 24752
E-Mail: kwg-niemberg(at)awo-saalekreis.de

Die Kleinwohngruppe mit ihrem dazugehörigen schönen Garten befindet sich in einer Doppelhaushälfte der Gemeinde Niemberg, die zur Verwaltungsgemeinschaft "Östlicher Saalekreis" gehört. Der andere Teil des Hauses wird von der teilstationären Tagesgruppe “Trauminsel” genutzt. Beide pädagogischen Einrichtungen sind räumlich getrennt. Im Ort Niemberg können die Kindertagesstätte und eine Grundschule besucht werden. Der Besuch der Sekundarschule und des Gymnasiums kann in Landsberg erfolgen. Förderschüler besuchen die Schule für Lernbehinderte in Gutenberg oder die „Regenbogen“ – Schule Landsberg. Niemberg verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Der Bahnhof und die Haltestelle für den Bus sind nur 6 Minuten von der Einrichtung entfernt.

Die Großstadt Halle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die medizinische Versorgung im Ort wird durch einen Hausarzt, einen Zahnarzt und eine Apotheke abgesichert. In der nahegelegenen Stadt Landsberg gibt es eine Kinderarztpraxis und eine Logopädin.

Aufnahme

Die Wohngruppe bietet 7 Plätze für Kinder von 2 bis 12 Jahren. Die Aufnahme in die Einrichtung kann nach §§ 27, 34, unter besonderer Berücksichtigung der §§ 1, 8 und 8a SGB VIII, der Anfrage des zuständigen Jugendamtes und nach der Prüfung mittels des trägerinternen Aufnahmeverfahrens erfolgen. Gesetzliche Grundlagen §§ 27, 34, 16, 27 Abs. 2 i.V.m. § 28 SGB VIII, ggf. i.V.m. § 37 Abs. 1 SGB VIII

Das Angebot ist geeignet, wenn das Wohlergehen bzw. die Erziehung und Entwicklung von Kindern, auch mit unterstützenden und ergänzenden Hilfen in der Familie nicht sichergestellt werden kann und für Kinder die, neben dem erzieherischen Bedarf, im ländlichen Raum Abstand zu ihrem sozialen Umfeld benötigen bzw. zur Ruhe kommen sollen.

Wir nehmen Kinder auf, die trotz ihres jungen Alters viel erlebt haben, widrige Umstände in der Familie, traumatische Erlebnisse oder massive Vernachlässigungen. Diese Kinder benötigen ein vorübergehendes oder langfristiges Zuhause, das ihnen in einem verlässlichen Umfeld Schutz, Geborgenheit und sichere Versorgung bietet.

Gründe der Hilfe können sein:

  • eine Gefährdung des Kindeswohls,
  • gestörte Familien- und Bezugssysteme,
  • Kinder benötigen, ein erhöhtes Maß an Zuwendung, Anleitung und emotionaler Unterstützung,
  • Kinder leiden unter Missbrauchs- und Gewalterfahrungen, unter Störungen des Sozialverhaltens, Verhaltensauffälligkeiten,
  • Sorgeberechtigte sind zeitweise nicht in der Lage, ihre Kinder zu versorgen (z.B. Krankenhausaufenthalte, psychosoziale Krisen, JVA - Aufenthalte),
  • für Kinder, die neben den o.g. Kriterien folgende Probleme und Auffälligkeiten aufweisen: Lernbehinderung, leichte Intelligenzminderung, leichte Seh-, Sprach- und Hörschädigungen, Entwicklungsverzögerung